Angebot schreiben als Dachdecker · Österreich

Angebot schreiben als Dachdecker – die Anleitung für Österreich

Ein Dachdecker-Angebot muss Fläche, Neigung, Gerüst und Entsorgung realistisch abbilden – sonst frisst die Baustelle die Marge. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du das Dach aufmisst, Material mit Verschnitt kalkulierst und Dein Angebot rechtssicher für Österreich aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung

Schritt für Schritt zum Angebot

1

Dachfläche und Neigung aufnehmen

Ermittle die echte Dachfläche über Grundfläche und Neigung, nicht die Grundrissfläche – ein steiles Dach hat deutlich mehr m². Notiere Gauben, Kehlen, Grate und Durchdringungen, die Mehrarbeit bedeuten.

2

Aufbau in Positionen zerlegen

Trenne Abriss der Altdeckung, Lattung, Unterspannbahn, Eindeckung, First, Kehlen und Anschlüsse in eigene Positionen. So sieht der Kunde den Umfang und Du vergisst keine Schicht.

3

Material mit Verschnitt kalkulieren

Rechne Ziegel oder Bleche nach Fläche plus Verschnitt (bei Zuschnitten an Kehlen und Graten spürbar). Zusatzmaterial wie Firstziegel, Schrauben, Bahnen und Anschlussbleche gehört mengenmäßig ins Angebot.

4

Gerüst, Entsorgung und Wetterrisiko ansetzen

Setze Gerüst, Kran oder Aufzug sowie die Entsorgung der Altdeckung als eigene Positionen. Weise – wo sinnvoll – darauf hin, dass Wetter den Ausführungstermin verschieben kann.

5

Ausschlüsse und Annahmen benennen

Schreib klar, was nicht enthalten ist – etwa Zimmererarbeiten am Dachstuhl, Spenglerarbeiten oder unvorhersehbare Schäden an der Unterkonstruktion, die erst nach dem Abdecken sichtbar werden.

6

Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen

Weis Netto, Umsatzsteuer (20 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.

7

Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes, vollständiges Dokument wirkt professionell und wird schneller angenommen.

Rechtslage · Österreich

Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Österreich

Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

  • Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
  • Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
  • Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
  • Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Kostenvoranschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 1170a ABGB)

§ 1170a ABGB unterscheidet zwei Fälle – je nachdem, ob Du ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit übernimmst.

  • Verbindlicher Kostenvoranschlag (Gewähr übernommen): Der Preis gilt – auch bei Mehraufwand darfst Du keine Erhöhung verlangen.
  • Unverbindlicher Kostenvoranschlag (keine Gewähr): Eine beträchtliche, unvermeidliche Überschreitung musst Du dem Kunden unverzüglich anzeigen – unterlässt Du die Anzeige, verlierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten; der Kunde darf dann gegen angemessene Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
  • Beträchtlich ist laut Rechtsprechung eine Überschreitung ab etwa zehn bis fünfzehn Prozent – eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.
  • Privatkunden: Die Richtigkeit gilt im Zweifel als gewährleistet (§ 5 Abs. 2 KSchG) – ohne klaren „ohne Gewähr“-Vermerk ist Dein Kostenvoranschlag dort also verbindlich.
  • Zwischen Unternehmern (B2B) gilt er im Zweifel als unverbindlich; unentgeltlich ist er – sofern nichts anderes vereinbart ist – in beiden Fällen.

Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach § 862 ABGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

  • Setzt Du selbst eine Frist („Dieses Angebot ist gültig bis …“), gilt genau diese.
  • Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
  • Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
  • Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik

Dacharbeiten schuldest Du mangelfrei und nach dem Stand der Technik. Für Dacheindeckungen und Abdichtungen gibt es einschlägige ÖNORMEN und Fachregeln; sie gelten nicht automatisch als Vertragsinhalt, Du kannst sie aber ausdrücklich zur Grundlage des Angebots machen, damit klar ist, welchen Ausführungsstandard der Kunde bekommt. Für die gesetzliche Gewährleistung gilt: Bei Arbeiten an unbeweglichen Sachen – dazu zählt das Dach am Gebäude – beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Eine solide Leistungsbeschreibung im Angebot hilft Dir später, berechtigte von unberechtigten Mängelrügen zu trennen. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Aus der Praxis

Diese Fehler kosten Dich Geld

  • Mit der Grundrissfläche statt der echten Dachfläche rechnen und die Neigung unterschätzen.
  • Verschnitt an Kehlen, Graten und Anschlüssen zu knapp ansetzen.
  • Gerüst und Entsorgung der Altdeckung vergessen und aus der Marge zahlen.
  • Verdeckte Schäden an der Unterkonstruktion nicht als Ausschluss benennen.
  • Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen: Angebot schreiben als Dachdecker

Wie schreibe ich als Dachdecker ein Angebot?

Nimm die echte Dachfläche samt Neigung auf, zerlege den Aufbau in Positionen, kalkuliere Material mit Verschnitt, setze Gerüst und Entsorgung getrennt an und ergänze Ausschlüsse, Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist, bevor Du als PDF versendest. Mit angebot.pro sprichst Du das Dach einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.

Wie gehe ich mit verdeckten Schäden im Angebot um?

Schäden an Lattung oder Sparren zeigen sich oft erst nach dem Abdecken. Nimm sie als Ausschluss ins Angebot und kündige an, dass solche Arbeiten nach Aufwand (Regie) abgerechnet werden. So bist Du abgesichert, wenn das Dach mehr Arbeit macht als von außen sichtbar.

Wie lange hafte ich für meine Dacharbeiten?

Für Arbeiten am Dach – einer unbeweglichen Sache – beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Eine genaue Leistungsbeschreibung im Angebot hilft Dir, im Fall einer Mängelrüge nachzuweisen, was Du geschuldet hast. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.