Ratgeber · Österreich

Anzahlung im Handwerk: wie viel ist üblich und erlaubt?

Kurz gesagt

Eine Anzahlung ist in Österreich erlaubt, wenn sie vereinbart ist – eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Ohne Vereinbarung gilt die Grundregel des § 1170 ABGB: Das Entgelt ist erst nach vollendetem Werk fällig; bei Arbeiten in Abschnitten oder hohen Auslagen darfst Du aber schon vorher einen verhältnismäßigen Teil fordern. Üblich sind im Handwerk 30 bis 50 % bei Auftragserteilung – je mehr Material und Maßanfertigung im Auftrag steckt, desto mehr. Wichtig: Die Anzahlung gehört klar ins Angebot.

Die Rechtslage: erst das Werk, dann das Geld – außer Ihr vereinbart es anders

Nach § 1170 ABGB ist der Werklohn im Zweifel erst nach Vollendung des Werks zu zahlen. Dieselbe Bestimmung gibt Dir aber zwei Hebel: Wird das Werk in Abschnitten erbracht oder erfordert es Auslagen, die Du nicht übernommen hast, kannst Du schon vorher einen verhältnismäßigen Teil des Entgelts und Ersatz der Auslagen verlangen. In der Praxis regelst Du das nicht über Paragrafen, sondern über eine klare Vereinbarung im Angebot: Anzahlung, Teilzahlungen und Schlussrate stehen schwarz auf weiß drin, der Kunde nimmt mit dem Auftrag auch den Zahlungsplan an.

Ausgedrucktes Angebot mit Bleistift und Maßstab auf einem Holztisch

Was üblich ist – Richtwerte nach Auftragsart

Feste Regeln gibt es nicht, aber eingespielte Bandbreiten:

  • Kleine Reparaturen und Serviceeinsätze: meist keine Anzahlung – Rechnung nach getaner Arbeit.
  • Standardaufträge mit Materialeinsatz (Bad, Böden, Elektrik): 30–40 % bei Auftragserteilung.
  • Maßanfertigungen und Sonderbestellungen (Möbel, Fenster, Sonderformate): 40–50 %, weil die Ware für niemand anderen brauchbar ist.
  • Größere Projekte über mehrere Wochen: Zahlungsplan nach Baufortschritt statt einer großen Anzahlung.

Beispiel: Zahlungsplan für eine Maßküche um 24.000 €

Ein Tischler liefert und montiert eine Einbauküche um 24.000 € brutto. Der Zahlungsplan im Angebot: 40 % bei Auftragserteilung (9.600 €) – damit sind Platten, Fronten und Geräte finanziert; 50 % bei Lieferung (12.000 €); 10 % nach Montage und Abnahme (2.400 €). Der Kunde behält mit der Schlussrate ein Druckmittel für die einwandfreie Fertigstellung, der Betrieb muss keine 24.000 € vorstrecken – ein fairer Plan für beide Seiten, und genau deshalb wird er selten hinterfragt.

Worauf Du bei Anzahlungen achten musst

Erstens: Die Anzahlung gehört ausdrücklich ins Angebot – Höhe, Fälligkeit und wann der Rest folgt. Zweitens: Für erhaltene Anzahlungen stellst Du eine Anzahlungsrechnung aus; die Umsatzsteuer entsteht bereits mit der Vereinnahmung, nicht erst bei der Schlussrechnung. In der Schlussrechnung setzt Du die Anzahlung dann offen ab. Drittens: Verlang nicht mehr, als Du begründen kannst – Anzahlungen deutlich über 50 % schrecken seriöse Kunden ab und bedeuten für den Kunden ein echtes Risiko, falls der Betrieb insolvent wird. Wer seine Anzahlung mit Material und Vorleistung begründet, bekommt sie fast immer.

Sonderfall Maßanfertigung: Anzahlung doppelt wichtig

Bei Maßanfertigungen trägt Dein Betrieb das volle Verwertungsrisiko: Die Küche im Sondermaß, das Fenster in Sonderform kannst Du keinem anderen Kunden verkaufen. Deshalb ist die höhere Anzahlung hier kein übertriebenes Verlangen, sondern Risikoausgleich – und den Satz von 40 bis 50 % akzeptieren Kunden mit dieser Begründung fast immer. Dazu kommt: Bei außerhalb Deiner Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen haben Verbraucher für nach Kundenwunsch angefertigte Waren kein 14-tägiges Rücktrittsrecht (§ 18 FAGG). Weis den Kunden sachlich darauf hin – das gehört zur sauberen Information und verhindert falsche Erwartungen.

Was heißt das für Deinen Betrieb?

Leg für Deine typischen Auftragsgrößen feste Anzahlungssätze fest und schreib sie in jedes Angebot – dann ist die Zahlung Teil des Auftrags und keine nachträgliche Bitte. Welcher Satz zu Deinem Auftrag passt, rechnest Du mit dem kostenlosen Anzahlungs-Rechner auf angebot.pro aus. Und das Angebot samt Zahlungsplan tippst Du nicht mehr selbst: einsprechen, prüfen, senden – fertig in rund drei Minuten.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Fragen & Antworten

Weitere Fragen dazu

Wie viel Anzahlung darf ich als Handwerker verlangen?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht – entscheidend ist die Vereinbarung. Üblich sind 30–40 % bei Standardaufträgen mit Material und 40–50 % bei Maßanfertigungen; bei kleinen Reparaturen ist keine Anzahlung üblich.

Habe ich ohne Vereinbarung Anspruch auf eine Anzahlung?

Im Zweifel nicht: Nach § 1170 ABGB ist das Entgelt erst nach vollendetem Werk fällig. Bei Arbeiten in Abschnitten oder hohen Auslagen darfst Du aber einen verhältnismäßigen Teil vorab fordern. Sicherer ist immer die ausdrückliche Vereinbarung im Angebot.

Muss ich für eine Anzahlung eine Rechnung ausstellen?

Ja, eine Anzahlungsrechnung. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit der Vereinnahmung der Anzahlung. In der Schlussrechnung weist Du die geleisteten Anzahlungen dann offen aus und ziehst sie vom Gesamtbetrag ab.

Was passiert mit der Anzahlung, wenn der Auftrag nicht zustande kommt?

Kommt der Vertrag gar nicht zustande, ist die Anzahlung zurückzuzahlen. Tritt der Kunde nach Vertragsschluss zurück, kommt es auf die Vereinbarung und den Einzelfall an – bereits erbrachte Leistungen und angefertigtes Material musst Du Dir in der Regel nicht schenken lassen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.