Ratgeber · Österreich

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Kurz gesagt

In Österreich kommt es darauf an, was vereinbart wurde – und wer Dein Kunde ist. Übernimmst Du ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit, ist der Kostenvoranschlag verbindlich und der Preis gilt – auch bei Mehraufwand (§ 1170a Abs. 1 ABGB). Ohne diese Gewähr ist er unverbindlich: Eine beträchtliche Überschreitung ist möglich, muss dem Kunden aber unverzüglich angezeigt werden. Achtung bei Privatkunden: Ihnen gegenüber gilt die Richtigkeit im Zweifel als gewährleistet (§ 5 Abs. 2 KSchG) – ohne klaren „ohne Gewähr“-Vermerk ist Dein Kostenvoranschlag dort also verbindlich. Nur zwischen Unternehmern gilt er im Zweifel als unverbindlich.

Verbindlicher Kostenvoranschlag: Der Preis gilt

Sagst Du als Unternehmer ausdrücklich zu, dass Dein Kostenvoranschlag richtig ist, übernimmst Du nach § 1170a Abs. 1 ABGB die Gewähr dafür. Dann darfst Du auch dann keine Erhöhung verlangen, wenn tatsächlich mehr Arbeit oder Material nötig war. Der Kunde kann sich auf den genannten Preis verlassen. Ein solcher verbindlicher Kostenvoranschlag verhält sich damit wie ein Festpreis.

Handwerker unterschreibt ein Angebot auf einem Klemmbrett in der Werkstatt

Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Überschreitung mit Anzeigepflicht

Fehlt die ausdrückliche Gewähr, ist der Kostenvoranschlag unverbindlich (§ 1170a Abs. 2 ABGB). Zeigt sich, dass die Kosten beträchtlich überschritten werden, musst Du das dem Kunden unverzüglich anzeigen. Tust Du das nicht, verlierst Du jeden Anspruch auf die Mehrarbeiten und Mehrauslagen. Der Kunde darf bei beträchtlicher Überschreitung gegen angemessene Entschädigung Deiner bisherigen Leistung vom Vertrag zurücktreten.

Privatkunden: § 5 Abs. 2 KSchG dreht die Zweifelsregel um

Gegenüber Verbrauchern gilt die Richtigkeit Deines Kostenvoranschlags im Zweifel als gewährleistet – also als verbindlich –, solange Du nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärst (§ 5 Abs. 2 KSchG). Willst Du Dir bei Privatkunden Spielraum offenhalten, musst Du den Kostenvoranschlag klar als „ohne Gewähr“ bzw. „unverbindlich“ kennzeichnen. Zwischen Unternehmern (B2B) greift diese Konsumentenschutz-Vermutung nicht; dort gilt ein Kostenvoranschlag ohne besondere Zusage im Zweifel als unverbindlich.

Was gilt als „beträchtliche“ Überschreitung?

Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung sieht Überschreitungen ab etwa zehn bis fünfzehn Prozent als beträchtlich an – der genaue Wert hängt vom Einzelfall ab. Kleinere Abweichungen musst Du in der Regel nicht gesondert anzeigen, größere sehr wohl. Im Zweifel gilt: lieber früh und schriftlich informieren.

Was heißt das für Deine Angebote?

Schreib immer klar dazu, ob Dein Preis ein Festpreis (verbindlich) oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist. Kalkulierst Du unsicher, wähle den unverbindlichen Kostenvoranschlag und dokumentiere jede absehbare Überschreitung sofort. So bleibst Du auf der sicheren Seite und vermeidest Streit über die Schlussrechnung.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Fragen & Antworten

Weitere Fragen dazu

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Übernimmt der Unternehmer ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit, gilt der Preis fix (§ 1170a Abs. 1 ABGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die Richtigkeit im Zweifel als gewährleistet (§ 5 Abs. 2 KSchG) – ohne „ohne Gewähr“-Vermerk also verbindlich. Nur zwischen Unternehmern gilt ein Kostenvoranschlag im Zweifel als unverbindlich.

Darf ein Kostenvoranschlag in Österreich überschritten werden?

Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag nicht – der Preis gilt. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ist eine beträchtliche Überschreitung möglich, muss dem Kunden aber unverzüglich angezeigt werden, sonst entfällt der Anspruch auf die Mehrkosten.

Kostet ein Kostenvoranschlag etwas?

Im Zweifel ist ein Kostenvoranschlag unentgeltlich. Willst Du ihn verrechnen, musst Du das mit dem Kunden vorab ausdrücklich vereinbaren.

Wie viel Prozent Überschreitung sind erlaubt?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Die Rechtsprechung wertet Überschreitungen ab etwa zehn bis fünfzehn Prozent als beträchtlich; der genaue Wert hängt vom Einzelfall ab.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.