Ratgeber · Österreich
Kleinunternehmerregelung für Handwerker: lohnt sie sich?
Kurz gesagt
Als Kleinunternehmer bist Du bis 55.000 € Jahresumsatz (Stand 2026) von der Umsatzsteuer befreit (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG): Du verrechnest keine Umsatzsteuer und ersparst Dir die Voranmeldungen – verlierst dafür aber den Vorsteuerabzug aus Deinen Einkäufen. Für Handwerker mit überwiegend Privatkunden und wenig Materialeinsatz ist das oft ein echter Preisvorteil; wer viel Material einkauft, investieren will oder hauptsächlich für Firmen arbeitet, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser.
So funktioniert die Regelung
Die Kleinunternehmerbefreiung ist eine unechte Steuerbefreiung: keine Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen, im Gegenzug kein Vorsteuerabzug. Die Umsatzgrenze liegt seit 2025 bei 55.000 € pro Jahr (davor 35.000 € netto). Neu geregelt ist auch das Überschreiten (Stand 2026): Bleibst Du bis maximal 10 % über der Grenze, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende und Du wechselst erst im Folgejahr in die Regelbesteuerung. Überschreitest Du die Grenze um mehr als 10 %, wird bereits der Umsatz steuerpflichtig, mit dem Du sie reißt – ab da musst Du Umsatzsteuer verrechnen.

Der Haken: kein Vorsteuerabzug
Alles, was Du für den Betrieb einkaufst – Material, Werkzeug, Bus, Treibstoff, Maschinen – bezahlst Du als Kleinunternehmer brutto, ohne Dir die 20 % Vorsteuer zurückzuholen. In materialintensiven Gewerken wiegt das schwer: Wer im Jahr für 20.000 € brutto Material und Betriebsmittel einkauft, lässt rund 3.333 € Vorsteuer liegen. Deshalb gilt als Faustregel: Je höher Dein Materialanteil und je größer die anstehenden Investitionen, desto eher lohnt sich die Regelbesteuerung – je mehr reine Arbeitsleistung Du an Private verkaufst, desto eher die Befreiung.
Beispiel: Malerin mit 48.000 € Umsatz
Eine Malerin macht 48.000 € Umsatz, fast nur mit Privatkunden. Material und Betriebskosten: 14.400 € brutto, darin stecken 2.400 € Vorsteuer, die sie als Kleinunternehmerin nicht zurückbekommt. Dafür hat ihr Angebot einen eingebauten Vorteil: Der Regelbesteuerer nebenan muss auf seine Preise 20 % Umsatzsteuer aufschlagen – bei gleichem Nettopreis zahlt der Privatkunde dort 57.600 € für dieselbe Leistung, bei ihr 48.000 €. Ihr „Kostennachteil“ von 2.400 € ist deutlich kleiner als der Preisvorteil von 9.600 € beim Endkunden. Würde sie dagegen überwiegend für Firmen arbeiten, die sich die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer zurückholen, wäre der Vorteil weg – und der verlorene Vorsteuerabzug bliebe.
Verzicht und Wechsel: gut überlegen, lange gebunden
Du kannst freiwillig auf die Befreiung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren – etwa vor großen Investitionen in Bus, Maschinen oder Werkstatt, um die Vorsteuer zu holen. Aber Achtung: Die Verzichtserklärung bindet Dich für mindestens fünf Jahre (§ 6 Abs. 3 UStG). Auch der umgekehrte Weg will geplant sein: Wer aus der Befreiung in die Regelbesteuerung wächst, muss Preise, Anzahlungen und laufende Angebote sauber umstellen. Zeitpunkt und Details gehören mit der Steuerberatung durchgerechnet – hier geht es schnell um mehrere tausend Euro.
Angebot und Rechnung als Kleinunternehmer
Auf Angebot und Rechnung weist Du keine Umsatzsteuer aus, sondern setzt den Hinweis „umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Deine Preise sind Endpreise – sag das dem Kunden ruhig dazu, es ist Dein Verkaufsargument. Alle übrigen Empfehlungen gelten unverändert: klare Leistungsbeschreibung, Einzel- und Gesamtpreise, Bindungsfrist, Zahlungsbedingungen. Wie Du das im Detail aufsetzt, zeigt Dir der Ratgeber „Angebot schreiben als Kleinunternehmer“ hier auf angebot.pro – und noch schneller geht es, wenn Du den Auftrag einsprichst: Der Kleinunternehmer-Hinweis steht automatisch auf jedem Angebots-PDF, fertig in rund drei Minuten.
Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.
Fragen & Antworten
Weitere Fragen dazu
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit 2025 liegt sie bei 55.000 € Jahresumsatz (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG, Stand 2026). Bleibst Du darunter, bist Du unecht von der Umsatzsteuer befreit – ohne Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch ohne Vorsteuerabzug.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei einer Überschreitung bis 10 % bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen; erst ab dem Folgejahr bist Du regelbesteuert. Überschreitest Du die Grenze um mehr als 10 %, ist bereits dieser Umsatz steuerpflichtig (Stand 2026).
Kann ich freiwillig Umsatzsteuer verrechnen?
Ja, durch Verzicht auf die Befreiung und Option zur Regelbesteuerung – sinnvoll etwa vor großen Investitionen. Die Erklärung bindet Dich aber für mindestens fünf Jahre (§ 6 Abs. 3 UStG).
Für wen lohnt sich die Kleinunternehmerregelung im Handwerk?
Vor allem für Betriebe mit überwiegend Privatkunden und hohem Arbeitsanteil: Der Preisvorteil von 20 % beim Endkunden wiegt den verlorenen Vorsteuerabzug meist auf. Bei viel Material, großen Investitionen oder Firmenkunden rechnet sich eher die Regelbesteuerung.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.