Angebot schreiben als Dachdecker · Deutschland
Angebot schreiben als Dachdecker – die Anleitung für Deutschland
Ein Dachdecker-Angebot muss Fläche, Neigung, Gerüst und Entsorgung realistisch abbilden – sonst frisst die Baustelle die Marge. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du das Dach aufmisst, Material mit Verschnitt kalkulierst und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung
Schritt für Schritt zum Angebot
Dachfläche und Neigung aufnehmen
Ermittle die echte Dachfläche über Grundfläche und Neigung, nicht die Grundrissfläche – ein steiles Dach hat deutlich mehr m². Notiere Gauben, Kehlen, Grate und Durchdringungen, die Mehrarbeit bedeuten.
Aufbau in Positionen zerlegen
Trenne Abriss der Altdeckung, Lattung, Unterspannbahn, Eindeckung, First, Kehlen und Anschlüsse in eigene Positionen. So sieht der Kunde den Umfang und Du vergisst keine Schicht.
Material mit Verschnitt kalkulieren
Rechne Ziegel oder Bleche nach Fläche plus Verschnitt (bei Zuschnitten an Kehlen und Graten spürbar). Zusatzmaterial wie Firstziegel, Schrauben, Bahnen und Anschlussbleche gehört mengenmäßig ins Angebot.
Gerüst, Entsorgung und Wetterrisiko ansetzen
Setze Gerüst, Kran oder Aufzug sowie die Entsorgung der Altdeckung als eigene Positionen. Weise – wo sinnvoll – darauf hin, dass Wetter den Ausführungstermin verschieben kann.
Ausschlüsse und Annahmen benennen
Schreib klar, was nicht enthalten ist – etwa Zimmererarbeiten am Dachstuhl, Spenglerarbeiten oder unvorhersehbare Schäden an der Unterkonstruktion, die erst nach dem Abdecken sichtbar werden.
Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen
Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.
Prüfen und sauber versenden
Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes, vollständiges Dokument wirkt professionell und wird schneller angenommen.
Rechtslage · Deutschland
Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland
Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.
- Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
- Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
- Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
- Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)
§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.
- Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
- Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
- Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
- Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.
Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?
Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.
- Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
- Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
- Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
- Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik
Dacharbeiten schuldest Du mangelfrei und nach dem Stand der Technik. Für Dacheindeckungen und Abdichtungen gibt es einschlägige Fachregeln und technische Richtlinien; Du kannst sie ausdrücklich zur Grundlage des Angebots machen, damit klar ist, welchen Ausführungsstandard der Kunde bekommt. Für die gesetzliche Gewährleistung gilt: Bei Bauwerken und Bauarbeiten an unbeweglichen Sachen beträgt die Frist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine solide Leistungsbeschreibung im Angebot hilft Dir, berechtigte von unberechtigten Mängelansprüchen zu trennen. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot
Ein professionelles Dachdecker-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.
Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.
Aus der Praxis
Diese Fehler kosten Dich Geld
- Mit der Grundrissfläche statt der echten Dachfläche rechnen und die Neigung unterschätzen.
- Verschnitt an Kehlen, Graten und Anschlüssen zu knapp ansetzen.
- Gerüst und Entsorgung der Altdeckung vergessen und aus der Marge zahlen.
- Verdeckte Schäden an der Unterkonstruktion nicht als Ausschluss benennen.
- Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen: Angebot schreiben als Dachdecker
Wie schreibe ich als Dachdecker ein Angebot?
Nimm die echte Dachfläche samt Neigung auf, zerlege den Aufbau in Positionen, kalkuliere Material mit Verschnitt, setze Gerüst und Entsorgung getrennt an und ergänze Ausschlüsse, Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist, bevor Du als PDF versendest. Mit angebot.pro sprichst Du das Dach einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.
Wie gehe ich mit verdeckten Schäden im Angebot um?
Schäden an Lattung oder Sparren zeigen sich oft erst nach dem Abdecken. Nimm sie als Ausschluss ins Angebot und kündige an, dass solche Arbeiten nach Aufwand (Regie) abgerechnet werden. So bist Du abgesichert, wenn das Dach mehr Arbeit macht als von außen sichtbar.
Wie lange hafte ich für meine Dacharbeiten?
Für Bauarbeiten am Dach gilt die Frist für Mängelansprüche an Bauwerken: fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine genaue Leistungsbeschreibung im Angebot hilft Dir, im Fall einer Mängelrüge nachzuweisen, was Du geschuldet hast. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.