Ratgeber · Deutschland

Wie lange ist ein Angebot gültig?

Kurz gesagt

In Deutschland bist Du an Dein Angebot so lange gebunden, wie die Annahmefrist läuft (§§ 145–147 BGB). Setzt Du selbst eine Frist („gültig bis …“), gilt diese. Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden eine angemessene Zeit warten – bei Handwerksangeboten praxisüblich zwei bis vier Wochen. Nach Ablauf der Frist bist Du nicht mehr gebunden.

Die Bindungswirkung nach §§ 145–147 BGB

Ein Angebot ist rechtlich ein Antrag: Nimmt der Kunde ihn an, kommt der Vertrag zustande. Solange die Annahmefrist läuft, bist Du an Dein Angebot gebunden und kannst es nicht einfach zurückziehen. Deshalb lohnt es sich, die Gültigkeit bewusst festzulegen statt sie dem Zufall zu überlassen.

Ausgedrucktes Angebot mit Bleistift und Maßstab auf einem Holztisch

Mit gesetzter Frist: Du bestimmst die Gültigkeit

Schreibst Du eine Bindungsfrist ins Angebot – zum Beispiel „Dieses Angebot ist gültig bis 31.08.2026“ –, gilt genau diese Frist. Nach ihrem Ablauf ist Dein Angebot erloschen; eine spätere Annahme des Kunden gilt als neuer Antrag, den Du erst wieder annehmen musst. So schützt Du Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten.

Ohne gesetzte Frist: die angemessene Zeit

Setzt Du keine Frist, unterscheidet das Gesetz: Unter Anwesenden muss das Angebot sofort angenommen werden. Gegenüber Abwesenden bleibst Du so lange gebunden, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht. Bei Handwerksangeboten sind dafür zwei bis vier Wochen praxisüblich – eine starre gesetzliche Zahl gibt es aber nicht.

So sicherst Du Dich am besten ab

Setze in jedes Angebot eine klare Bindungsfrist. Das gibt Dir und dem Kunden Planungssicherheit und schützt Dich, wenn Preise steigen. Läuft die Frist ab, bist Du frei, neu zu kalkulieren. Kombiniere die Frist mit dem Hinweis, ob Dein Preis fix (verbindlich) oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Fragen & Antworten

Weitere Fragen dazu

Wie lange ist ein Angebot gültig?

So lange die im Angebot gesetzte Bindungsfrist läuft. Ohne ausdrückliche Frist bist Du gegenüber Abwesenden für eine angemessene Zeit gebunden – bei Handwerksangeboten praxisüblich zwei bis vier Wochen (§§ 145–147 BGB).

Kann ich mein Angebot zurückziehen?

Solange die Annahmefrist läuft, bist Du an Dein Angebot gebunden und kannst es nicht einseitig widerrufen. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist das Angebot erloschen und Du bist frei.

Was passiert, wenn der Kunde zu spät annimmt?

Nimmt der Kunde nach Ablauf der Bindungsfrist an, gilt das als neuer Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Du diesen Antrag Deinerseits annimmst – Du kannst also neu kalkulieren.

Muss ich eine Gültigkeitsdauer ins Angebot schreiben?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber sehr zu empfehlen. Eine klar gesetzte Bindungsfrist schafft Planungssicherheit und schützt Dich vor steigenden Material- und Lohnkosten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.