Ratgeber · Deutschland

Nachtrag und Regieauftrag: Mehrarbeit korrekt verrechnen

Kurz gesagt

Bezahlt wird nur beauftragte Arbeit. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags, brauchst Du einen Nachtrag – einen Zusatzauftrag, den Du Dir vor Arbeitsbeginn bestätigen lässt, zumindest per E-Mail oder Nachricht. Nicht exakt absehbare Arbeiten innerhalb des Auftrags rechnest Du als Regie nach dokumentiertem Aufwand ab. Und arbeitest Du auf Basis eines unverbindlichen Kostenanschlags, musst Du eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen (§ 650 BGB) – sonst riskierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten.

Nachtrag, Regie, Überschreitung – drei verschiedene Fälle

In der Praxis werden diese drei Situationen ständig verwechselt – dabei entscheiden sie darüber, ob Du Dein Geld bekommst:

  • Nachtrag: Der Kunde will etwas Zusätzliches, das im Auftrag nicht enthalten war. Das ist eine Vertragsänderung – sie braucht seine Zustimmung zu Leistung und Preis.
  • Regie: Der Umfang einer vereinbarten Arbeit war nicht exakt absehbar (Altbau, verdeckte Schäden). Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.
  • Überschreitung des Kostenanschlags: Die geschätzten Kosten reichen nicht. Bei einem unverbindlichen Kostenanschlag musst Du eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen (§ 650 BGB).
Handwerker unterschreibt ein Angebot auf einem Klemmbrett in der Werkstatt

Der Nachtrag: erst bestätigen lassen, dann arbeiten

Die goldene Regel: kein Nachtrag ohne Auftrag. Eine mündliche Zusage auf der Baustelle ist zwar gültig, aber im Streitfall kaum beweisbar – und genau dort landen Nachträge oft. Schick dem Kunden deshalb vor Beginn der Zusatzarbeit eine kurze schriftliche Bestätigung mit Position und Preis; eine E-Mail oder Nachricht mit „Passt, bitte machen“ als Antwort reicht als Beweis völlig. Das dauert zwei Minuten und erspart Dir die klassische Diskussion bei der Schlussrechnung: „Das habe ich nie bestellt.“ Gib im Nachtrag auch an, ob er zum Festpreis oder in Regie läuft und ob sich der Fertigstellungstermin dadurch verschiebt – beides sind die häufigsten Streitpunkte nach Zusatzwünschen.

Regie: der Stundenzettel entscheidet

Regiearbeiten rechnest Du nach tatsächlichem Aufwand ab – im Streitfall musst Du diesen Aufwand aber nachweisen können. Vereinbare den Regiestundensatz schon im Angebot, führe Stundenzettel mit Datum, Arbeiter, Tätigkeit und Stunden und lass sie möglichst laufend vom Kunden oder der Bauleitung gegenzeichnen. Materialverbrauch gehört genauso dokumentiert. Wochenlang gesammelte, nie gezeigte Stundenzettel sind das schwächste Beweismittel – laufend bestätigte das stärkste.

Beispiel: Badsanierung mit Regie und Nachtrag

Du sanierst ein Bad zum Pauschalpreis von 18.500 € netto. Beim Abschlagen der alten Fliesen zeigt sich feuchtes Mauerwerk – Trocknung und Sanierputz waren nicht absehbar: 14 Regiestunden à 68 € plus 240 € Material, also 1.192 € netto, laufend auf gegengezeichneten Stundenzetteln dokumentiert. Zusätzlich wünscht der Kunde einen Handtuchheizkörper, der nicht im Angebot war: Nachtrag über 890 € netto, per E-Mail bestätigt. Die Schlussrechnung weist sauber getrennt aus: Pauschale 18.500 € + Regie 1.192 € + Nachtrag 890 € = 20.582 € netto. So bleibt jede Position nachvollziehbar – und unbestreitbar.

Welcher Preis gilt für Nachträge?

Kalkuliere Nachträge grundsätzlich mit denselben Sätzen wie den Hauptauftrag – gleicher Stundensatz, gleiche Materialaufschläge. Das wirkt fair und ist leicht zu argumentieren. Ein Sonderrabatt, den Du im Hauptauftrag gewährt hast, gilt dagegen nicht automatisch auch für den Nachtrag: Er war Teil des ursprünglichen Pakets, nicht Deiner Preisliste. Und wehr Dich gegen die Logik „Ihr seid ja eh schon da, das macht ihr schnell mit“ – auch die halbe Stunde zwischendurch ist Arbeitszeit, Material und Gewährleistung. Wer Kleinigkeiten konsequent als Mini-Nachtrag festhält, verliert sie wenigstens nicht aus der Schlussrechnung.

Was heißt das für Deinen Betrieb?

Grenze schon im Angebot ab, was Pauschale ist und was in Regie geht, kündige die Abrechnung nach Stundenzetteln an und lass Dir jeden Nachtrag kurz bestätigen. Wie Du unklare Leistungen von vornherein ausklammerst, zeigt Dir der kostenlose Ausschlüsse-Generator auf angebot.pro. Und den Nachtrag selbst musst Du nicht am Abend tippen: Sprich ihn ein, angebot.pro macht in rund drei Minuten ein sauberes Dokument mit Positionen und Preisen daraus.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Fragen & Antworten

Weitere Fragen dazu

Muss der Kunde Mehrarbeit zahlen, die er nicht beauftragt hat?

Grundsätzlich nicht – bezahlt wird beauftragte Leistung. Hol Dir deshalb vor jeder Zusatzarbeit die Zustimmung des Kunden zu Leistung und Preis, am besten kurz schriftlich per E-Mail oder Nachricht.

Reicht eine mündliche Beauftragung für einen Nachtrag?

Rechtlich ja, ein Vertrag kommt auch mündlich zustande. Im Streitfall musst Du die Beauftragung aber beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung vor Arbeitsbeginn ist deshalb der einzige verlässliche Weg.

Wie dokumentiere ich Regiestunden richtig?

Mit Stundenzetteln: Datum, Mitarbeiter, Tätigkeit, Stunden und Material. Lass sie möglichst laufend vom Kunden oder der Bauleitung gegenzeichnen – laufend bestätigte Nachweise sind im Streitfall deutlich mehr wert als nachgereichte.

Um wie viel darf ein Kostenanschlag überschritten werden?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. Bei einer wesentlichen Überschreitung musst Du den Kunden beim unverbindlichen Kostenanschlag unverzüglich informieren, sonst riskierst Du Deinen Anspruch auf die Mehrkosten (§ 650 BGB).

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.