Ratgeber · Deutschland

Was muss ein Angebot enthalten?

Kurz gesagt

Ein Angebot unterliegt in Deutschland keinem gesetzlichen Formzwang, sollte aber alle Angaben enthalten, die den Auftrag eindeutig machen: Betriebsdaten, eine klare Leistungsbeschreibung, Einzel- und Gesamtpreise, die Angabe netto oder brutto samt Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis, die Bindungsfrist und die Zahlungsbedingungen. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK. Ein Angebot ist noch keine Rechnung – die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.

Die Bausteine eines vollständigen Angebots

In ein professionelles Angebot gehören: Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die Daten des Kunden, das Datum, eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position, der Gesamtpreis, die Angabe netto oder brutto samt Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer-Hinweis, die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und – wo sinnvoll – der Ausführungstermin. Je klarer diese Punkte sind, desto weniger Rückfragen bekommst Du.

Preis und Umsatzsteuer richtig ausweisen

Weis aus, ob Deine Preise netto oder brutto sind, und nenne den Steuersatz (Regelsteuersatz 19 %). Nutzt Du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €), weist Du keine Umsatzsteuer aus, sondern setzt den entsprechenden Kleinunternehmer-Hinweis. So gibt es bei der späteren Rechnung keine böse Überraschung über den Endpreis.

Ein Angebot ist noch keine Rechnung

Die strengen Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 UStG) musst Du im Angebot noch nicht erfüllen. Trotzdem lohnt es sich, von Anfang an sauber zu arbeiten – viele Angaben übernimmst Du später eins zu eins in die Rechnung. Ein Angebot dient dazu, den Auftrag klar und nachvollziehbar zu beschreiben, nicht dazu, alle steuerlichen Rechnungsmerkmale abzubilden.

Verbindlichkeit und Bindungsfrist mitdenken

Schreib dazu, ob Dein Preis ein Festpreis bzw. ein verbindliches Angebot ist oder ein unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB). Setz außerdem eine Bindungsfrist (§§ 145–147 BGB; praxisüblich zwei bis vier Wochen). Beides schützt Dich vor Streit über die Schlussrechnung und vor steigenden Material- und Lohnkosten, wenn der Kunde spät zusagt.

Was heißt das für Deinen Betrieb?

Leg Dir eine feste Struktur an, damit Du keinen Pflicht-Baustein vergisst – gerade Preisangabe, Umsatzsteuer-Hinweis und Bindungsfrist geraten unter Zeitdruck schnell in Vergessenheit. angebot.pro füllt diese Angaben automatisch aus, wenn Du den Auftrag einsprichst, inklusive Netto, Umsatzsteuer und Bindungsfrist.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Fragen & Antworten

Weitere Fragen dazu

Gibt es in Deutschland Pflichtangaben für ein Angebot?

Einen gesetzlichen Formzwang für Angebote gibt es nicht. Üblich und von der IHK/HWK empfohlen sind Betriebs- und Kundendaten, eine klare Leistungsbeschreibung, Einzel- und Gesamtpreise, die Umsatzsteuer-Angabe (19 %) oder der Kleinunternehmer-Hinweis, die Bindungsfrist und die Zahlungsbedingungen.

Muss im Angebot die Umsatzsteuer stehen?

Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Steuersatz (Regelsteuersatz 19 %). Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weist Du keine Umsatzsteuer aus, sondern setzt den entsprechenden Kleinunternehmer-Hinweis.

Muss ein Angebot eine USt-IdNr. enthalten?

Im Angebot ist die USt-IdNr. nicht zwingend, aber empfehlenswert, sofern Du eine hast. Pflicht wird sie erst bei der Rechnung im Rahmen der Rechnungsmerkmale des § 14 UStG.

Ist ein Angebot verbindlich, sobald ich es verschicke?

Solange die Bindungsfrist läuft, bist Du an Dein Angebot gebunden (§§ 145–147 BGB). Ohne gesetzte Frist gilt gegenüber Abwesenden eine angemessene Zeit – bei Handwerksangeboten praxisüblich zwei bis vier Wochen.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.