Angebot schreiben als Maler · Deutschland

Angebot schreiben als Maler – die Anleitung für Deutschland

Ein gutes Maler-Angebot gewinnt den Auftrag und schützt Dich vor dem Draufzahlen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Quadratmeter kalkulierst, keine Vorarbeit vergisst und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung

Schritt für Schritt zum Angebot

1

Aufmaß nehmen und Flächen festhalten

Miss die Wand- und Deckenflächen in Quadratmetern und notiere den Zustand des Untergrunds. Auf diesem Aufmaß steht Deine ganze Kalkulation – schätz nicht im Kopf.

2

Arbeitsschritte in Positionen zerlegen

Trenne Spachteln, Grundieren, ersten und zweiten Anstrich sowie Abdeckarbeiten in eigene Positionen. So sieht der Kunde den Umfang und Du vergisst keine Vorarbeit.

3

Quadratmeterpreise und Material ansetzen

Rechne je Position Deinen m²-Preis aus Stundensatz, Zeitaufwand und Materialverbrauch. Gerüst, Leiter oder Sonderreinigung kommen als eigene Zeilen dazu.

4

Ausschlüsse und Annahmen benennen

Schreib klar, was nicht enthalten ist (z. B. Möbel rücken, große Spachtelflächen) und unter welchen Annahmen Du kalkuliert hast. Das erspart Diskussionen auf der Baustelle.

5

Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen

Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.

6

Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes Dokument wirkt professionell und wird schneller angenommen.

Rechtslage · Deutschland

Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland

Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

  • Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
  • Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
  • Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
  • Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)

§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.

  • Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
  • Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
  • Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.

Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

  • Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
  • Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
  • Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
  • Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot

Ein professionelles Maler-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Aus der Praxis

Diese Fehler kosten Dich Geld

  • Quadratmeter im Kopf schätzen und beim Preis zu niedrig liegen.
  • Grundierung und zweiten Anstrich vergessen, weil sie „eh dazugehören“.
  • Gerüst, Leiter oder Spachtelarbeiten nicht abgrenzen und später draufzahlen.
  • Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
  • Keine Bindungsfrist setzen und bei steigenden Materialpreisen trotzdem gebunden sein.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen: Angebot schreiben als Maler

Wie schreibe ich als Maler ein Angebot?

Nimm zuerst das Aufmaß, zerlege die Arbeit in Positionen (Spachteln, Grundieren, Anstriche, Abdecken), setze je Position Deinen Quadratmeterpreis an, ergänze Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist und verschick das Angebot als PDF. Mit angebot.pro sprichst Du stattdessen ein, was gestrichen wird, und bekommst das Angebot in Minuten.

Ist mein Maler-Angebot verbindlich?

Das hängt davon ab, was Du zusagst. Ein Angebot bindet Dich, sobald der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Bezeichnest Du den Preis als unverbindlichen Kostenanschlag, hast Du nach § 650 BGB Spielraum, musst den Kunden bei wesentlicher Überschreitung aber unverzüglich informieren.

Wie lange ist mein Angebot als Maler gültig?

So lange, wie Deine Bindungsfrist läuft. Setzt Du keine Frist, giltst Du bei Abwesenden für eine angemessene Zeit gebunden – bei Handwerksangeboten praxisüblich zwei bis vier Wochen. Schreib die Gültigkeit am besten direkt ins Angebot.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.