Angebot schreiben als Tischler · Deutschland
Angebot schreiben als Tischler – die Anleitung für Deutschland
Ein Tischler-Angebot muss Maßarbeit, Material und Montage so abbilden, dass am Ende kein Handgriff unbezahlt bleibt. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Aufmaß nimmst, Platten und Beschläge kalkulierst und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Anzahlung bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung
Schritt für Schritt zum Angebot
Aufmaß nehmen und Toleranzen festhalten
Miss vor Ort genau und notiere Wandtoleranzen, Schrägen und Anschlüsse. Bei Maßmöbeln entscheidet das Aufmaß über Passgenauigkeit und Materialbedarf – ein Zentimeter zu knapp kostet später eine ganze Platte.
Material mit Verschnitt kalkulieren
Rechne Platten, Massivholz, Kanten und Beschläge nach realem Bedarf plus Verschnitt (bei Plattenware oft rund 10–15 %, bei Massivholz und Furnier mehr). Halt die Materialgüte fest, die Du dem Preis zugrunde legst.
Arbeit in Werkstatt und Montage trennen
Kalkuliere Konstruktion und Fertigung in der Werkstatt getrennt von Anlieferung und Montage vor Ort. Setze Deinen Stundensatz (in AT üblich rund 60–85 € netto/h) je Arbeitsschritt an.
Oberfläche, Beschläge und Sonderwünsche ausweisen
Lackieren, Ölen, Furnieren sowie hochwertige Beschläge oder Beleuchtung gehören als eigene Positionen ins Angebot. So sieht der Kunde, was Aufpreis kostet, und Du vergisst nichts.
Anzahlung, Preise und Bindungsfrist ergänzen
Vereinbare bei individueller Anfertigung eine Anzahlung, weil das Möbel für keinen anderen Kunden brauchbar ist. Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis, Gesamtpreis und eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) aus.
Prüfen und sauber versenden
Kontrolliere Maße, Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes Dokument mit klaren Positionen wird schneller angenommen.
Rechtslage · Deutschland
Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland
Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.
- Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
- Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
- Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
- Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)
§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.
- Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
- Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
- Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
- Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.
Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?
Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.
- Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
- Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
- Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
- Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.
Maßmöbel: Anzahlung vereinbaren
Fertigst Du Möbel nach Maß und Kundenwunsch, ist das Stück für keinen anderen Kunden verwertbar. Eine angemessene Anzahlung ist deshalb üblich und sinnvoll – halte Höhe und Fälligkeit im Angebot fest. Formuliere außerdem, dass Preisanpassungen möglich sind, wenn sich das Aufmaß vor Ort noch ändert. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot
Ein professionelles Tischler-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.
Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.
Aus der Praxis
Diese Fehler kosten Dich Geld
- Ungenau aufmessen und bei Maßmöbeln Material oder Passgenauigkeit verlieren.
- Verschnitt bei Platten, Furnier und Massivholz zu knapp ansetzen.
- Werkstattarbeit und Montage in einen Preis werfen – der Kunde sieht den Aufwand nicht.
- Ohne Anzahlung liefern, obwohl das Möbel für niemand anderen brauchbar ist.
- Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen: Angebot schreiben als Tischler
Wie schreibe ich als Tischler ein Angebot?
Nimm ein genaues Aufmaß, kalkuliere Material mit Verschnitt, trenne Werkstattarbeit und Montage, weise Oberfläche und Beschläge als eigene Positionen aus und ergänze Anzahlung, Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist, bevor Du als PDF versendest. Mit angebot.pro sprichst Du das Projekt einfach ein und bekommst das Angebot in Minuten.
Was kostet ein Angebot vom Tischler?
Für den Kunden sollte das Angebot kostenlos sein – ein Kostenvoranschlag gilt im Zweifel als unentgeltlich. Nur wenn Aufmaß und Planung vor Ort echten Aufwand bedeuten, kannst Du dafür vorab ausdrücklich ein Entgelt vereinbaren, das Du bei Auftrag oft gutschreibst.
Darf ich eine Anzahlung verlangen?
Ja. Gerade bei Maßanfertigungen ist eine Anzahlung üblich, weil das Möbel für keinen anderen Kunden verwertbar ist. Vereinbare Höhe und Zeitpunkt klar im Angebot – dann ist die Zahlung für beide Seiten nachvollziehbar.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.