Angebot schreiben als Maurer · Deutschland
Angebot schreiben als Maurer – die Anleitung für Deutschland
Ein Maurer-Angebot muss Massen, Material und den oft unsicheren Umfang bei Umbauten realistisch fassen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Mengen ermittelst, Regie und Pauschale einsetzt und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung
Schritt für Schritt zum Angebot
Massen ermitteln und Bestand aufnehmen
Ermittle Mauerwerksflächen in m² und Volumen in m³, halt Wandstärken, Öffnungen und Höhen fest. Bei Umbauten notiere den Bestand – was steht, was weg muss, was tragend ist.
Arbeit und Material getrennt kalkulieren
Weis Deinen Stundensatz mal geschätzter Stunden (in AT üblich rund 45–65 € netto/h im Regielohn) getrennt vom Material aus – Ziegel, Mörtel, Beton, Bewehrung, Stürze mit Mengen und Preisen.
Pauschale und Regie klar abgrenzen
Kalkuliere gut planbare Teile (z. B. eine neue Wand nach Plan) als Pauschale und Unabsehbares – Abbruch im Altbau, Fundamentüberraschungen – als Regie zum vereinbarten Stundensatz. Trenne beides sauber im Angebot.
Nebenleistungen und Entsorgung ansetzen
Setze Gerüst, Schuttcontainer, Entsorgung und Baureinigung als eigene Positionen. Verputz, Estrich oder Durchbrüche gehören ausgewiesen, nicht stillschweigend eingerechnet.
Ausschlüsse, Preise und Bindungsfrist ergänzen
Nenne Ausschlüsse wie Statik, Planung oder Arbeiten, die erst nach dem Abbruch sichtbar werden. Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis, Gesamtpreis und eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) aus.
Prüfen und sauber versenden
Kontrolliere Massen, Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes, nachvollziehbares Dokument wird schneller angenommen.
Rechtslage · Deutschland
Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland
Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.
- Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
- Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
- Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
- Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)
§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.
- Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
- Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
- Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
- Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.
Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?
Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.
- Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
- Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
- Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
- Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.
Mängelansprüche bei Bauarbeiten (§ 634a BGB)
Bei Maurer- und Bauarbeiten am Gebäude gilt die werkvertragliche Gewährleistung für Bauwerke: Die Frist für Mängelansprüche beträgt fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) – länger als die zwei Jahre bei beweglichen Sachen. Innerhalb dieser Frist haftest Du dafür, dass die Leistung mangelfrei und wie vereinbart ausgeführt ist. Eine genaue Leistungsbeschreibung im Angebot – welche Wandstärken, Materialien und Ausführungsstandards Du zusagst – ist deshalb doppelt wertvoll: Sie gewinnt den Auftrag und dient später als Maßstab, wenn ein Mangel behauptet wird. Halte außerdem fest, welche Arbeiten Du als Regie abrechnest, weil ihr Umfang im Altbau oft erst beim Abbruch sichtbar wird. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot
Ein professionelles Maurer-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.
Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.
Aus der Praxis
Diese Fehler kosten Dich Geld
- Massen ungenau ermitteln und beim Pauschalpreis unter den echten Aufwand rutschen.
- Planbare und unabsehbare Arbeiten in einen Pauschalpreis mischen und im Altbau draufzahlen.
- Gerüst, Schuttcontainer und Entsorgung nicht ausweisen und selbst tragen.
- Arbeiten, die erst nach dem Abbruch sichtbar werden, nicht als Ausschluss oder Regie benennen.
- Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen: Angebot schreiben als Maurer
Wie schreibe ich als Maurer ein Angebot?
Ermittle die Massen, trenne Arbeit und Material, grenze Pauschale und Regie ab, setze Gerüst, Container und Entsorgung als eigene Positionen und ergänze Ausschlüsse, Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist, bevor Du als PDF versendest. Mit angebot.pro sprichst Du das Vorhaben einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.
Regie oder Pauschale bei Umbauten?
Wo der Umfang klar ist, gibt eine Pauschale dem Kunden Preissicherheit. Bei Abbruch und Altbestand, wo sich der echte Aufwand erst zeigt, ist Regie zum vereinbarten Stundensatz fairer und schützt Dich vor dem Draufzahlen. Viele Maurer-Angebote kombinieren beides und weisen es getrennt aus.
Wie lange muss ich für meine Arbeit gewährleisten?
Bei Bauarbeiten gilt für Bauwerke die Frist für Mängelansprüche von fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine genaue Leistungsbeschreibung im Angebot hilft Dir, im Streitfall nachzuweisen, was Du geschuldet hast. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.