Angebot schreiben als Garten- & Landschaftsbau · Deutschland

Angebot schreiben im Garten- & Landschaftsbau – die Anleitung für Deutschland

Ein Angebot im Garten- & Landschaftsbau muss Erdarbeiten, Pflaster, Pflanzen und Pflege unter einen Hut bringen – und die Saison einpreisen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Massen und Pflanzlisten kalkulierst und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Anwuchsgarantie bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung

Schritt für Schritt zum Angebot

1

Aufmaß und Massen ermitteln

Miss Flächen für Pflaster, Rasen und Beete in m² und schätz Erdbewegung und Aushub in m³. Halt Zufahrt, Gefälle und Bodenbeschaffenheit fest – Fels oder Lehm verändern den Aufwand stark.

2

Gewerke in Positionen zerlegen

Trenne Erdarbeiten, Pflasterung, Bepflanzung, Rasen und Bewässerung in eigene Positionen. So sieht der Kunde den Umfang und Du kannst Teilaufträge einzeln anbieten.

3

Pflanzen, Material und Pflege kalkulieren

Liste Pflanzen mit Art, Größe und Stückpreis, dazu Substrat, Pflaster, Randsteine und Splitt mit Mengen. Setze Deinen Stundensatz (in AT üblich rund 45–65 € netto/h) für Arbeit und – wenn vereinbart – die Anwachspflege an.

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Anwuchsgarantie und Saison klären

Halt fest, ob und wie lange Du für das Anwachsen der Pflanzen einstehst und welche Pflege der Kunde dafür leisten muss. Weise darauf hin, dass Pflanzzeiten und Witterung den Termin bestimmen.

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Entsorgung, Ausschlüsse, Preise und Bindungsfrist ergänzen

Setze Grünschnitt- und Aushubentsorgung an und nenne Ausschlüsse wie Bodengutachten oder Fels-Aushub. Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis, Gesamtpreis und eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) aus.

6

Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Massen, Pflanzliste, Summen und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes Dokument mit klaren Positionen wird schneller angenommen.

Rechtslage · Deutschland

Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland

Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

  • Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
  • Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
  • Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
  • Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)

§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.

  • Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
  • Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
  • Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.

Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

  • Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
  • Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
  • Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
  • Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

Anwuchsgarantie: freiwillige Zusage, klar formulieren

Eine „Anwuchsgarantie“ ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine freiwillige vertragliche Zusage – deshalb entscheidest Du über Umfang und Bedingungen. Halt im Angebot fest, für welchen Zeitraum Du einstehst, welche Pflanzen erfasst sind und welche Pflege (Gießen, Schnitt) der Kunde erbringen muss, damit die Garantie gilt. Klammere aus, was Du nicht beeinflussen kannst – etwa Trockenheit trotz Pflege, Frostschäden, Wild- oder Vandalismusschaden. Von der Anwuchsgarantie zu trennen ist die gesetzliche Gewährleistung für Deine Werkleistung (z. B. eine fachgerecht gesetzte Pflanzung oder Pflasterung), die unabhängig davon gilt. Formuliere die Bedingungen verständlich, damit später keine Erwartung im Raum steht, die Du nie zugesagt hast. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot

Ein professionelles Garten- & Landschaftsbau-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Aus der Praxis

Diese Fehler kosten Dich Geld

  • Erdmassen und Aushub schätzen, ohne Bodenbeschaffenheit und Zufahrt zu prüfen.
  • Eine Anwuchsgarantie zusagen, ohne Pflegepflichten und Ausnahmen zu regeln.
  • Grünschnitt- und Aushubentsorgung nicht ausweisen und selbst tragen.
  • Saison und Pflanzzeiten ignorieren und einen Termin zusagen, der fachlich nicht hält.
  • Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen: Angebot schreiben als Garten- & Landschaftsbau

Wie schreibe ich im Garten- & Landschaftsbau ein Angebot?

Ermittle Flächen und Erdmassen, zerlege die Gewerke in Positionen, kalkuliere Pflanzen, Material und Arbeit, kläre Anwuchsgarantie und Saison und ergänze Entsorgung, Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist, bevor Du als PDF versendest. Mit angebot.pro sprichst Du das Projekt einfach ein und bekommst das Angebot in Minuten.

Muss ich eine Anwuchsgarantie geben?

Nein, eine Anwuchsgarantie ist freiwillig – gesetzlich schuldest Du eine fachgerechte Ausführung, nicht das Anwachsen jeder Pflanze. Wenn Du eine Garantie gibst, regle Dauer, erfasste Pflanzen und die Pflegepflichten des Kunden klar im Angebot, damit die Zusage kalkulierbar bleibt.

Wie gehe ich mit der Saison im Angebot um?

Pflanz- und Pflasterarbeiten hängen von Witterung und Pflanzzeit ab. Weise im Angebot darauf hin, dass der Ausführungstermin saison- und wetterabhängig ist, statt ein festes Datum zuzusagen, das Du fachlich nicht halten kannst. Das schützt beide Seiten vor Enttäuschung.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.