Angebot schreiben als Fliesenleger · Deutschland

Angebot schreiben als Fliesenleger – die Anleitung für Deutschland

Ein sauber kalkuliertes Fliesenleger-Angebot rechnet den Verschnitt schon ein, bevor die erste Fliese geschnitten ist. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Flächen aufmisst, Material realistisch ansetzt und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Anleitung

Schritt für Schritt zum Angebot

1

Aufmaß nehmen und Verlegemuster festhalten

Miss Boden- und Wandflächen in Quadratmetern und zieh Türen, Fenster und Nischen ab. Notiere das Verlegemuster: Diagonal- oder Mosaikverlegung treibt Schnitt und Zeit spürbar nach oben.

2

Untergrund prüfen und Vorarbeiten trennen

Halt fest, ob der Untergrund eben, tragfähig und im Nassbereich abgedichtet ist. Spachteln, Grundieren und Abdichten kommen als eigene Positionen ins Angebot, nicht in den m²-Preis.

3

Material mit Verschnitt kalkulieren

Rechne auf die reine Fläche einen Verschnitt: rund 10 % bei gerader Verlegung, 15–20 % bei Diagonal-, Mosaik- oder Großformaten. Fliesen, Kleber, Fugenmasse und Silikon gehören mengenmäßig ins Angebot.

4

Verlegung, Fugen und Randabschluss als Positionen ansetzen

Setze je m² Deinen Verlegepreis (in AT üblich rund 35–60 € netto je nach Format) und liste Sockel, Dehnfugen, Silikonfugen und Randprofile getrennt. So sieht der Kunde jede Leistung.

5

Ausschlüsse und Annahmen benennen

Schreib klar, was nicht enthalten ist – etwa Estrich, Altbelag entfernen oder Abdichtung, falls der Kunde das selbst stellt. Nenne die Annahme zum Untergrund, auf der Deine Kalkulation steht.

6

Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen

Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.

7

Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein sauberes Dokument wirkt professionell und wird schneller angenommen.

Rechtslage · Deutschland

Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland

Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

  • Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
  • Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
  • Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
  • Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)

§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.

  • Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
  • Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
  • Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
  • Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.

Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

  • Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
  • Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
  • Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
  • Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

Warnpflicht bei ungeeignetem Untergrund

Als Werkunternehmer triffst Du eine Warnpflicht: Erkennst Du, dass der vom Kunden gestellte Untergrund oder das beigestellte Material für eine dauerhafte Verlegung ungeeignet ist, musst Du den Kunden rechtzeitig und nachweislich darauf hinweisen. Diese Warnpflicht ergibt sich aus den allgemeinen werkvertraglichen Grundsätzen. Unterlässt Du den Hinweis und entstehen Folgeschäden, kannst Du für diese mithaften. Halt solche Bedenken schon im Angebot oder spätestens vor Arbeitsbeginn schriftlich fest – das schützt Dich, wenn später Fliesen reißen oder sich lösen. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot

Ein professionelles Fliesenleger-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

Aus der Praxis

Diese Fehler kosten Dich Geld

  • Verschnitt vergessen und bei Diagonal- oder Mosaikverlegung Material draufzahlen.
  • Untergrundvorbereitung und Abdichtung in den m²-Preis packen, statt sie auszuweisen.
  • Silikonfugen, Randprofile und Sockel nicht kalkulieren, obwohl sie Zeit kosten.
  • Bedenken zum Untergrund nur mündlich äußern und im Streitfall nichts in der Hand haben.
  • Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen: Angebot schreiben als Fliesenleger

Wie schreibe ich als Fliesenleger ein Angebot?

Nimm das Aufmaß in m², halt das Verlegemuster fest, kalkuliere Material mit Verschnitt (rund 10 %, diagonal 15–20 %), setze Verlegung, Fugen und Randabschluss als eigene Positionen, ergänze Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist und verschick das Angebot als PDF. Mit angebot.pro sprichst Du stattdessen ein, was verlegt wird, und bekommst das Angebot in Minuten.

Was kostet ein Angebot vom Fliesenleger?

Das Angebot selbst sollte den Kunden nichts kosten – ein Kostenvoranschlag gilt im Zweifel als unentgeltlich. Nur wenn Du für ein aufwendiges Aufmaß vor Ort Zeit investierst, kannst Du dafür vorab ausdrücklich ein Entgelt vereinbaren. Sag das dem Kunden, bevor Du hinfährst.

Wie kalkuliere ich den Verschnitt bei Fliesen?

Rechne auf die reine Verlegefläche einen Zuschlag: bei gerader Verlegung rund 10 %, bei Diagonal-, Mosaik- oder Großformaten eher 15–20 %. Großzügig gerechneter Verschnitt schützt Dich davor, mitten im Auftrag nachbestellen zu müssen – oft mit abweichender Charge.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.