Angebot schreiben als Elektriker · Deutschland
Angebot schreiben als Elektriker – die Anleitung für Deutschland
Ein Elektriker-Angebot muss jede Position und jedes Kabel abbilden – sonst zahlst Du das Kleinmaterial selbst. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Arbeit und Material trennst, Ausschlüsse sauber abgrenzt und Dein Angebot rechtssicher für Deutschland aufsetzt, inklusive Bindungsfrist und verbindlichem oder unverbindlichem Kostenvoranschlag.

Anleitung
Schritt für Schritt zum Angebot
Anlage aufnehmen und Umfang festhalten
Notiere, was verkabelt wird: Anzahl der Steckdosen und Schalter, Leitungslängen, Sicherungskasten. Diese Aufnahme ist die Basis jeder Position.
Arbeit und Material getrennt kalkulieren
Weis den Stundensatz mal geschätzter Stunden als Arbeitsposition aus und liste das Material – Steckdosen, Schalter, Kabel, Kleinmaterial – getrennt mit Stückpreisen.
Positionen einzeln auflisten
Jede Steckdose, jeder Schalter, jede Leitung pro Laufmeter wird eine eigene Zeile. So vergisst Du nichts und der Kunde sieht den Umfang.
Ausschlüsse klar abgrenzen
Stemm-, Verputz- und Malerarbeiten sind selten Teil Deiner Leistung. Schreib sie als Ausschluss ins Angebot, bevor jemand nachfragt.
Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen
Weis Netto, Umsatzsteuer (19 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.
Prüfen und sauber versenden
Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein klar strukturiertes Dokument gewinnt Vertrauen und wird schneller angenommen.
Rechtslage · Deutschland
Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Deutschland
Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?
Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.
- Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
- Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
- Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
- Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Kostenanschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 650 BGB)
§ 650 BGB regelt Deine Ansprüche, wenn der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenanschlag abweicht.
- Verbindlicher Preis: Sagst Du einen Festpreis zu, giltst Du daran gebunden – auch bei Mehraufwand.
- Unverbindlicher Kostenanschlag (§ 650 BGB): Bei wesentlicher Überschreitung musst Du den Kunden unverzüglich informieren. Unterlässt Du die Anzeige, kann der Auftraggeber kündigen.
- Ohne besondere Vereinbarung gilt die Erstellung eines Kostenanschlags als nicht gesondert vergütungspflichtig (§ 632 Abs. 3 BGB).
- Schreib klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenanschlag ist – das schützt beide Seiten.
Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?
Nach §§ 145–147 BGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.
- Setzt Du selbst eine Frist ("Dieses Angebot ist gültig bis …"), gilt genau diese.
- Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
- Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
- Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.
Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot
Ein professionelles Elektriker-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Regelsteuersatz 19 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG: Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und laufender Jahresumsatz ≤ 100.000 €) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der IHK/HWK; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 14 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.
Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.
Aus der Praxis
Diese Fehler kosten Dich Geld
- Steckdosen, Schalter und Leitungen im Kopf rechnen und eine Position vergessen.
- Kleinmaterial nicht ausweisen und auf jeder Baustelle draufzahlen.
- Stundenlohn und Material in einen Topf werfen – der Kunde sieht den Wert nicht.
- Stemm- und Malerarbeiten nicht abgrenzen und später darüber diskutieren.
- Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.
Fragen & Antworten
Häufige Fragen: Angebot schreiben als Elektriker
Wie schreibe ich als Elektriker ein Angebot?
Nimm die Anlage auf, trenne Arbeit und Material, liste jede Position (Steckdosen, Schalter, Leitungen, Sicherungskasten) einzeln, grenze Ausschlüsse wie Stemmarbeiten ab, ergänze Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist und verschick das Angebot als PDF. Mit angebot.pro sprichst Du die Anlage einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.
Muss ich Arbeit und Material getrennt ausweisen?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Trennung nicht, sie ist aber sehr zu empfehlen: Der Kunde sieht den Wert Deiner Arbeit, Du vergisst kein Kleinmaterial und bei Nachträgen ist die Abrechnung nachvollziehbar. In einem sauberen Angebot stehen Arbeitszeit und Material in eigenen Positionen.
Ist mein Elektriker-Angebot verbindlich?
Ein Angebot bindet Dich, sobald der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Bezeichnest Du den Preis als unverbindlichen Kostenanschlag, hast Du nach § 650 BGB Spielraum, musst den Kunden bei wesentlicher Überschreitung aber unverzüglich informieren.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur deutschen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der IHK/HWK.