# Angebot schreiben als Installateur: Anleitung für Österreich | angebot.pro

> Als Installateur (Gas/Wasser/Heizung) ein Angebot schreiben: Anleitung mit Regie vs. Pauschale, Materialkalkulation, Pflichtangaben und AT-Rechtslage (§ 1170a ABGB).

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Angebot schreiben als Installateur (Gas/Wasser/Heizung) · Österreich

# Angebot schreiben als Installateur – die Anleitung für Österreich

Ein Installateur-Angebot lebt davon, planbare Leistungen und nicht absehbare Arbeiten sauber zu trennen. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Material und Arbeit kalkulierst, Regie und Pauschale richtig einsetzt und Dein Angebot rechtssicher für Österreich aufsetzt – von der Bindungsfrist bis zum verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag.

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![Installateur montiert Kupferleitungen an einer offenen Badezimmerwand](https://angebot.pro/bilder/pseo/installateur.webp)

Anleitung

## Schritt für Schritt zum Angebot

1

### Anlage aufnehmen und Umfang festhalten

Notiere, was installiert wird: Sanitärobjekte, Leitungswege, Heizkörper oder Wärmeerzeuger, Anschlusswerte. Bei Heizung gehört die grobe Auslegung (Leistung in kW, Anzahl Kreise) in die Aufnahme.

2

### Arbeit und Material getrennt kalkulieren

Weis den Stundensatz mal geschätzter Stunden als Arbeitsposition aus (in AT üblich rund 75–95 € netto/h) und liste Material – Rohre, Fittings, Armaturen, Objekte – getrennt mit Stückpreisen.

3

### Pauschale und Regie klar abgrenzen

Kalkuliere gut planbare Teile (z. B. Bad-Neuinstallation nach Plan) als Pauschale und alles Unabsehbare – Wanddurchbrüche, Altbestand, Fehlersuche – als Regie zum vereinbarten Stundensatz. Schreib beides sauber getrennt ins Angebot.

4

### Regiearbeiten und ihre Dokumentation ankündigen

Kündige an, dass Regiearbeiten nach Aufwand abgerechnet und mit Stundenzetteln nachgewiesen werden. Halt im Angebot fest, wie Du Stunden und Material dokumentierst – das beugt Streit über die Schlussrechnung vor.

5

### Anfahrt, Notdienst und Entsorgung ansetzen

Setze Anfahrt und – falls relevant – Notdienstzuschläge als eigene Positionen. Entsorgung von Altgeräten, alten Rohren oder Heizkesseln gehört ebenfalls ausgewiesen, nicht stillschweigend eingerechnet.

6

### Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen

Weis Netto, Umsatzsteuer (20 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen; bei volatilen Materialpreisen eher am kürzeren Ende.

7

### Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein klar strukturiertes Dokument gewinnt Vertrauen und wird schneller angenommen.

Rechtslage · Österreich

## Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Österreich

### Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

-   Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
-   Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
-   Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
-   Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

### Kostenvoranschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 1170a ABGB)

§ 1170a ABGB unterscheidet zwei Fälle – je nachdem, ob Du ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit übernimmst.

-   Verbindlicher Kostenvoranschlag (Gewähr übernommen): Der Preis gilt – auch bei Mehraufwand darfst Du keine Erhöhung verlangen.
-   Unverbindlicher Kostenvoranschlag (keine Gewähr): Eine beträchtliche, unvermeidliche Überschreitung musst Du dem Kunden unverzüglich anzeigen – unterlässt Du die Anzeige, verlierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten; der Kunde darf dann gegen angemessene Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
-   Beträchtlich ist laut Rechtsprechung eine Überschreitung ab etwa zehn bis fünfzehn Prozent – eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.
-   Privatkunden: Die Richtigkeit gilt im Zweifel als gewährleistet (§ 5 Abs. 2 KSchG) – ohne klaren „ohne Gewähr“-Vermerk ist Dein Kostenvoranschlag dort also verbindlich.
-   Zwischen Unternehmern (B2B) gilt er im Zweifel als unverbindlich; unentgeltlich ist er – sofern nichts anderes vereinbart ist – in beiden Fällen.

### Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach § 862 ABGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

-   Setzt Du selbst eine Frist („Dieses Angebot ist gültig bis …“), gilt genau diese.
-   Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
-   Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
-   Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

### Regiearbeiten sauber dokumentieren

Rechnest Du Teile des Auftrags nach tatsächlichem Aufwand ab (Regie), musst Du den Aufwand im Streitfall nachweisen können. Vereinbare deshalb schon im Angebot, dass Regiearbeiten nach Stundenzetteln und Materialnachweis abgerechnet werden, und lass die Nachweise möglichst laufend vom Kunden gegenzeichnen. Wichtig ist die Abgrenzung zum Kostenvoranschlag: Nur was Du als Pauschale oder verbindlichen Preis zusagst, unterliegt der Bindung nach § 1170a ABGB; echte Regiearbeiten werden nach Aufwand verrechnet, sollten aber der Höhe nach realistisch angekündigt sein, damit der Kunde nicht überrascht wird. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

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Aus der Praxis

## Diese Fehler kosten Dich Geld

-   Planbare und nicht absehbare Arbeiten in einen Pauschalpreis mischen und bei Altbestand draufzahlen.
-   Regiearbeiten ohne Stundenzettel abrechnen und im Streit den Aufwand nicht belegen können.
-   Kleinmaterial, Anfahrt und Entsorgung nicht ausweisen und selbst tragen.
-   Bei stark schwankenden Material- und Energiepreisen eine zu lange Bindungsfrist setzen.
-   Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Fragen & Antworten

## Häufige Fragen: Angebot schreiben als Installateur (Gas/Wasser/Heizung)

### Wie schreibe ich als Installateur ein Angebot?

Nimm die Anlage auf, trenne Arbeit und Material, grenze Pauschale und Regie sauber ab, setze Anfahrt und Entsorgung als eigene Positionen, ergänze Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist und verschick das Angebot als PDF. Mit angebot.pro sprichst Du die Anlage einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.

### Regie oder Pauschale – was soll ich anbieten?

Gut planbare Arbeiten nach Plan lassen sich als Pauschale anbieten und geben dem Kunden Preissicherheit. Wo der Umfang unklar ist – Altbestand, Fehlersuche, Wanddurchbrüche – ist Regie zum vereinbarten Stundensatz fairer und schützt Dich vor dem Draufzahlen. Viele Installateur-Angebote kombinieren beides und weisen es getrennt aus.

### Muss ich für ein Angebot etwas verlangen?

In der Regel nicht: Ein Kostenvoranschlag gilt im Zweifel als unentgeltlich. Nur wenn Du für eine aufwendige Bestandsaufnahme oder Heizungsauslegung vor Ort Zeit investierst, kannst Du dafür vorab ausdrücklich ein Entgelt vereinbaren – am besten transparent, bevor Du hinfährst.

### Ist mein Installateur-Angebot verbindlich?

Ein Angebot bindet Dich, sobald der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Bezeichnest Du den Preis als unverbindlichen Kostenvoranschlag, hast Du nach § 1170a ABGB Spielraum, musst eine beträchtliche Überschreitung aber unverzüglich anzeigen, sonst verlierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten. Echte Regiearbeiten werden dagegen nach nachgewiesenem Aufwand abgerechnet.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.

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