# Angebot schreiben als Elektriker: Anleitung für Österreich | angebot.pro

> Als Elektriker ein Angebot schreiben: Schritt-für-Schritt-Anleitung mit getrennter Kalkulation von Arbeit und Material, Pflichtangaben und der österreichischen Rechtslage (Kostenvoranschlag verbindlich oder unverbindlich, § 1170a ABGB).

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Angebot schreiben als Elektriker · Österreich

# Angebot schreiben als Elektriker – die Anleitung für Österreich

Ein Elektriker-Angebot muss jede Position und jedes Kabel abbilden – sonst zahlst Du das Kleinmaterial selbst. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Du Arbeit und Material trennst, Ausschlüsse sauber abgrenzt und Dein Angebot rechtssicher für Österreich aufsetzt, inklusive Bindungsfrist und verbindlichem oder unverbindlichem Kostenvoranschlag.

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Anleitung

## Schritt für Schritt zum Angebot

1

### Anlage aufnehmen und Umfang festhalten

Notiere, was verkabelt wird: Anzahl der Steckdosen und Schalter, Leitungslängen, Sicherungskasten. Diese Aufnahme ist die Basis jeder Position.

2

### Arbeit und Material getrennt kalkulieren

Weis den Stundensatz mal geschätzter Stunden als Arbeitsposition aus und liste das Material – Steckdosen, Schalter, Kabel, Kleinmaterial – getrennt mit Stückpreisen.

3

### Positionen einzeln auflisten

Jede Steckdose, jeder Schalter, jede Leitung pro Laufmeter wird eine eigene Zeile. So vergisst Du nichts und der Kunde sieht den Umfang.

4

### Ausschlüsse klar abgrenzen

Stemm-, Verputz- und Malerarbeiten sind selten Teil Deiner Leistung. Schreib sie als Ausschluss ins Angebot, bevor jemand nachfragt.

5

### Preise, Steuer und Bindungsfrist ergänzen

Weis Netto, Umsatzsteuer (20 %) oder Kleinunternehmer-Hinweis und den Gesamtpreis aus. Setze eine Bindungsfrist (üblich zwei bis vier Wochen) und die Zahlungsbedingungen.

6

### Prüfen und sauber versenden

Kontrolliere Summen, Kundendaten und Pflichtangaben, dann verschick das Angebot als PDF. Ein klar strukturiertes Dokument gewinnt Vertrauen und wird schneller angenommen.

Rechtslage · Österreich

## Angebot & Kostenvoranschlag: die Rechtslage in Österreich

### Angebot oder Kostenvoranschlag – was ist der Unterschied?

Ein Angebot ist rechtlich ein verbindlicher Antrag auf einen Vertrag: Nimmt der Kunde an, kommt der Vertrag zu genau diesen Bedingungen zustande. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten.

-   Angebot: verbindlicher Antrag – mit der Annahme steht der Vertrag zu genau diesen Bedingungen.
-   Kostenvoranschlag: eine sachverständige Schätzung der voraussichtlichen Kosten, die Spielraum lässt.
-   Im Handwerk verschwimmen die Begriffe oft – rechtlich zählt, was Du zusagst: ein als verbindlich bezeichneter Preis bindet Dich, eine bloße Schätzung nicht.
-   Schreib deshalb klar dazu, ob Dein Preis fix gilt oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

### Kostenvoranschlag: verbindlich oder unverbindlich (§ 1170a ABGB)

§ 1170a ABGB unterscheidet zwei Fälle – je nachdem, ob Du ausdrücklich die Gewähr für die Richtigkeit übernimmst.

-   Verbindlicher Kostenvoranschlag (Gewähr übernommen): Der Preis gilt – auch bei Mehraufwand darfst Du keine Erhöhung verlangen.
-   Unverbindlicher Kostenvoranschlag (keine Gewähr): Eine beträchtliche, unvermeidliche Überschreitung musst Du dem Kunden unverzüglich anzeigen – unterlässt Du die Anzeige, verlierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten; der Kunde darf dann gegen angemessene Entschädigung vom Vertrag zurücktreten.
-   Beträchtlich ist laut Rechtsprechung eine Überschreitung ab etwa zehn bis fünfzehn Prozent – eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.
-   Privatkunden: Die Richtigkeit gilt im Zweifel als gewährleistet (§ 5 Abs. 2 KSchG) – ohne klaren „ohne Gewähr“-Vermerk ist Dein Kostenvoranschlag dort also verbindlich.
-   Zwischen Unternehmern (B2B) gilt er im Zweifel als unverbindlich; unentgeltlich ist er – sofern nichts anderes vereinbart ist – in beiden Fällen.

### Wie lange bist Du an Dein Angebot gebunden?

Nach § 862 ABGB bist Du an Dein Angebot gebunden, solange die Annahmefrist läuft.

-   Setzt Du selbst eine Frist („Dieses Angebot ist gültig bis …“), gilt genau diese.
-   Ohne ausdrückliche Frist musst Du bei Abwesenden so lange warten, wie der Kunde für Zugang, Überlegung und Rückantwort üblicherweise braucht.
-   Bei Handwerksangeboten sind zwei bis vier Wochen praxisüblich.
-   Eine klar gesetzte Bindungsfrist schützt Dich vor schwankenden Material- und Lohnkosten: Läuft sie ab, bist Du nicht mehr gebunden.

### Pflichtangaben: Das gehört in ein Angebot

Ein professionelles Elektriker-Angebot enthält Name und Anschrift Deines Betriebs mit Kontaktdaten und – falls vorhanden – der UID-Nummer, eine klare Leistungsbeschreibung, die Einzelpreise je Position und den Gesamtpreis. Weis aus, ob die Preise netto oder brutto sind, und nenne den Umsatzsteuersatz (Normalsatz 20 %) oder – wenn Du die Kleinunternehmerregelung nutzt (Umsatzgrenze seit 2025: 55.000 € brutto) – den entsprechenden Hinweis. Dazu kommen die Bindungsfrist, die Zahlungsbedingungen und, wo sinnvoll, der Ausführungstermin. Diese Angaben orientieren sich an den Empfehlungen der WKO; ein Angebot ist noch keine Rechnung, die strengeren Rechnungsmerkmale des § 11 UStG gelten erst bei der Rechnungslegung.

Oder hör auf zu tippen: sprich den Auftrag ein, angebot.pro schreibt das Angebot.

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Aus der Praxis

## Diese Fehler kosten Dich Geld

-   Steckdosen, Schalter und Leitungen im Kopf rechnen und eine Position vergessen.
-   Kleinmaterial nicht ausweisen und auf jeder Baustelle draufzahlen.
-   Stundenlohn und Material in einen Topf werfen – der Kunde sieht den Wert nicht.
-   Stemm- und Malerarbeiten nicht abgrenzen und später darüber diskutieren.
-   Keinen Hinweis, ob der Preis fix oder ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist.

Fragen & Antworten

## Häufige Fragen: Angebot schreiben als Elektriker

### Wie schreibe ich als Elektriker ein Angebot?

Nimm die Anlage auf, trenne Arbeit und Material, liste jede Position (Steckdosen, Schalter, Leitungen, Sicherungskasten) einzeln, grenze Ausschlüsse wie Stemmarbeiten ab, ergänze Pflichtangaben, Umsatzsteuer und eine Bindungsfrist und verschick das Angebot als PDF. Mit angebot.pro sprichst Du die Anlage einfach durch und bekommst das Angebot in Minuten.

### Muss ich Arbeit und Material getrennt ausweisen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Trennung nicht, sie ist aber sehr zu empfehlen: Der Kunde sieht den Wert Deiner Arbeit, Du vergisst kein Kleinmaterial und bei Nachträgen ist die Abrechnung nachvollziehbar. In einem sauberen Angebot stehen Arbeitszeit und Material in eigenen Positionen.

### Ist mein Elektriker-Angebot verbindlich?

Ein Angebot bindet Dich, sobald der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist annimmt. Bezeichnest Du den Preis als unverbindlichen Kostenvoranschlag, hast Du nach § 1170a ABGB Spielraum, musst eine beträchtliche Überschreitung aber unverzüglich anzeigen, sonst verlierst Du den Anspruch auf die Mehrkosten.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zur österreichischen Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich bitte an Deine Rechtsvertretung oder die zuständige Stelle der WKO.

## Weiterlesen

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